Mit voller Wucht traf uns alle eine völlig unerwartete Situation. Durch die COVID-19-Krankheit und deren Auswirkungen mussten leider viele Hochzeiten abgesagt bzw. verschoben werden. Zumindest die, die für Mai, Juni und Juli geplant waren. Aber können Hochzeiten in Zeiten von COVID-19 überhaupt zu einer Traumhochzeit werden, so wie man sich diese vorgestellt hat? Wenn man an Hochzeiten denkt, denkt man natürlich nicht nur an den offiziellen Teil am Standesamt oder in der Kirche, sondern auch an die Feier danach.
Wir haben hier die neuesten Informationen und Tipps für Sie zusammengestellt. Diese werden auch laufend aktualisiert.
Trauungen beim Standesamt Mödling
- Bis zu 250 Personen dürfen bei einer Trauung teilnehmen (Outdoor)
- Bis zu 100 Personen dürfen bei einer Trauung teilnehmen (Indoor)
- Das Tragen von Mund-/Nasenschutz ist nicht mehr verpflichtend
- Der Sicherheitsabstand von 3,5 Meter zum Standesbeamten bzw. 2 Meter zu den restlichen Gästen muss eingehalten werden
- Die Unterzeichnung des Heiratsdokumentes kann mit einem mitgebrachten Stift erfolgen
Quelle: Standesamt Mödling, Ris Dokument
Das Conference Center Laxenburg bietet mit der großen Festwiese den idealen Rahmen für Ihre standesamtliche Trauung. Natürlich müssen auch hier die vorgegebenen Maßnahmen eingehalten werden.
Trauungen im Standesamt Wien
- Bis zu 100 Personen an einer Trauung teilnehmen
- Im Standesamt von Wien-Zentrum sowie Wien-Ottakring können auch Live-Stream-Hochzeiten stattfinden
- Das Tragen von Mund- und Nasenschutz ist nicht mehr verpflichtend
- Auch der Sicherheitsabstand von 1 Meter muss eingehalten werden
Quelle: Standesamt Wien, Ris Dokument
Im Palais Niederösterreich ist eine standesamtliche Trauung unter den vorgegebenen Maßnahmen möglich. Auch Live-Stream-Trauungen sind möglich.
Kirchliche Trauungen
Auch bei kirchlichen Trauungen gelten die von der Bundesregierung erstellten Regeln.
Dies bedeutet:
- Maximal 100 Personen inklusive Brautpaar und Priester/Diakon
- Zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, ist ein Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten
- Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmen etc.) ist zurzeit untersagt
- Mund- und Nasenschutz ist bei einer kirchlichen Trauung nicht verpflichtend, sofern zugewiesene Sitzplätze zur Verfügung stehen, ansonsten besteht weiterhin ein Mund- und Nasenschutz
Das Palais Niederösterreich ist eine der wenigen Eventlocations in Wien, die eine geweihte Kapelle im Haus hat. Hier können Sie auch unter den vorgegebenen Maßnahmen Ihre kirchliche Trauung feiern.
Die Hochzeitsfeier
Auch wenn die Trauung der offizielle Teil ist, ist die Hochzeitsfeier natürlich ein wichtiger Bestandteil der Hochzeit. Die zur Zeit geltenden Bestimmungen lauten wie folgt: Veranstaltungen in einer Location sind bis auf Weiteres auf 250 Personen begrenzt. Mitarbeiter, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, müssen in diese Höchstzahlen nicht eingerechnet werden. Ein Sicherheitsabstand von 1 Meter ist für Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, verpflichtend. Es muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Dies gilt nicht für Feiern die Outdoor stattfinden. Für jede Person müssen 10 m² Platz zur Verfügung stehen.
Catering & Essen
Eine Hochzeit ohne Catering und Essen ist natürlich nicht denkbar, deshalb gilt von der Regierung die gleiche Reglementierung, die auch für die Gastronomie gilt: Die Anzahl der Tischgäste ist im Conference Center Laxenburg sowie im Palais Niederösterreich auf 8 Personen begrenzt. Zu anderen Tischen ist der Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten.
Tanzen & Feiern
Seit dem 01. Juli 2020 darf wieder getanzt und gefeiert werden, beim Betreten der Tanzfläche muss ein Sicherheitsabstand von einen Meter gewährleistet sein. Da tanzen unter "Sport" fällt gelten die gleichen Bestimmungen wie beim einen anderen Sport. Bei der Ausübung der "Sportart" muss gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, kein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden, wird aber empfohlen.
Noch ein Tipp am Rande: Wenn das Brautpaar einen Garten hat und die Hochzeit im Sommer 2020 feiern will, sollte es diesen nutzen, denn das oben beschriebene Gesetz gilt für öffentliche Veranstaltungsorte und nicht für den privaten Wohnbereich.
Heiraten im Jahr 2020
Obwohl die Mehrheit im Sommer oder Frühherbst heiratet, dies aber durch die derzeitige Krise nur beschränkt möglich ist, entdecken immer mehr Brautpaare die Vorteile einer Winterhochzeit: keine ausgebuchten Dienstleister, romantische Hochzeitsfotos, sinnliche Hochzeitsdeko und eine schnellere Hochzeitsplanung. Die meisten Hochzeitslocations und Dienstleister haben in den Wintermonaten eine geringere Auslastung als in den Sommermonaten. Das bedeutet auch, dass der Spielraum für die Planung der Traumhochzeit besser ist. Das Palais Niederösterreich und das Conference Center Laxenburg bieten den perfekten Rahmen für die Traumhochzeit im verschneiten Wien oder Niederösterreich.
Das Fazit
Heiraten ist zurzeit leider auch nach den Lockerungen der Regierung nur eingeschränkt möglich. Doch denken Sie positiv! Viele Locations und Dienstleister wissen natürlich, wie wichtig Ihre Hochzeit ist und kommen Ihnen so es geht auch entgegen. Nutzen und genießen Sie diese Zeit mit Ihrem Partner, denn wann haben Sie nochmals die Möglichkeit, soviel Zeit mit Ihren Liebsten zu verbringen? Nutzen Sie die Zeit um Zukunftspläne zu schmieden. Denken Sie daran, dass Ihre Hochzeit auch verspätet oder verschoben zu Ihrer persönlichen Traumhochzeit werden kann.
Neueste Informationen
Aktualisiert am: 09.07.2020
- Ab dem 1. August 2020 dürfen Hochzeiten bis zu 500 Personen stattfinden. (mit Präventionskonzept ab 200 Personen)
- Ab dem 1. Juli 2020 dürfen Hochzeiten bis zu 250 Personen stattfinden.(mit Präventionskonzept ab 100 Personen)
- Ab dem 29. Mai dürfen Hochzeiten bis zu 100 Personen stattfinden.
- Ab 15. Juni dürfen Hochzeitsfeiern bis 01:00 Uhr in der Früh stattfinden.
- Die maximale Personenanzahl am Tisch ist im Conference Center Laxenburg sowie im Palais Niederösterreich auf 8 Personen begrenzt.
Quelle: Ris Dokument