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Aufgrund der Ungewissheit in Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, ist die Planung von Veranstaltungen derzeit mit einem erheblichen Risiko verbunden. Die im weiteren Verlauf zurückhaltende Konzeption von Veranstaltungen in allen Bereichen – Kongresse, Messen, Märkte, kulturelle Veranstaltungen und Sport-Events – führt zu einer Stagnation in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Mit gegenständlicher Förderung werden finanzielle Nachteile aufgrund COVID-19-bedingter Veranstaltungseinschränkungen oder –absagen bis zu max. 90% ausgeglichen. Damit sollen Anreize zur Organisation von Veranstaltungen gesetzt werden und die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise abgefedert werden.
Antragsberechtigt:
Als Veranstaltungen gelten beispielsweise Kongresse, Messen, Gelegenheitsmärkte, kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen und Business-to-Business sowie Business-to-Consumer Veranstaltungen.
Antragsberechtigt:
Unter folgendem Link finden Sie genauere Informationen zur Einreichung bzw. Abwicklung der Förderung: https://www.oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen/
Wir stehen Ihnen natürlich sehr gerne unterstützend zur Seite.